Jedes Vereinsmitglied und jeder Gastschütze kann grundsätzlich mit seinen eigenen (nach den aktuellen waffenrechtlichen Bestimmungen, auf ihn als Berechtigten, zugelassenen) Waffen schießen, wobei die letztendliche Genehmigung bei den verantwortlichen Sportleitern (Schießmeistern) liegt.
Die ASG verfügt über folgende zugelassene Vereinswaffen, die „unter Aufsicht“ gerne jedem (Gast-) Schützen zur Verfügung gestellt werden: